Eckpunkte für eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir hat heute die Eckpunkte des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgelegt. Das Gesamtvorhaben zukunftsfeste Tierhaltung umfasst vier zentrale Bausteine: eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inkl. einer langfristigen Perspektive für die Betriebe, bessere Regelungen im Tierschutzrecht und Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Mit dem heute vorgelegten Papier skizziert das Ministerium das Vorgehen für das Tierhaltungskonzept und ruft damit zahlreiche Kritiker auf den Plan, u.a. weil die Planungen nur die Mast ohne die Sauenhaltung betreffen. Auch soll die Kennzeichnung zunächst nur Frischfleisch betreffen; die Gemeinschaftsverpflegung und die Systemgastronomie bleiben außen vor. Zeitpunkte für deren Integration der Verarbeitungsware und Berücksichtung anderer Absatzwege nennt das Eckpunktepapier nicht.
Der Gesetzentwurf zur verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und dann Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.