Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels ist rechtens
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Beschwerde des Vereins Freundeskreis freilebender Wölfe
gegen die gerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zurückgewiesen. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels ist damit rechtskräftig abgelehnt worden.
Die Vorbereitungen für die Entnahme des Wolfsrüden GW 717m werden jetzt wieder aufgenommen. Über Einzelheiten erteilt das Umweltministerium keine Auskünfte.