Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein in Deutschland
Bei einem in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze tot aufgefundenen Wildschwein wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg wies spezifische Genomsequenzen des ASP-Virus in den vor Ort entnommenen Proben nach. Das Nationale Referenzlabor für ASP des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems bestätigte den Befund am 10.09.2020. Es handelt sich um den ersten Fall von ASP in Deutschland. Beprobt wurden aufgefundene Knochen des weitgehend verwesten Kadavers. Es ist also davon auszugehen, dass der Eintrag bereits vor einigen Wochen stattgefunden hat. Das Landeskrisenzentrum sowie die lokalen Krisenstäbe der Landkreise Oder-Spree und Spree-Neiße seien aktiviert worden. Die Fundstelle selbst sei zunächst gesichert und desinfiziert worden. Weiterhin werde ein vorläufiges gefährdetes Gebiet mit einem Radius von mind. 15 Kilometern ausgewiesen. Dies ragt in beide Landkreise sowie nach Polen hinein.
Innerhalb des 15-Kilometer-Radius gelten folgende örtliche Maßnahmen:
- striktes Jagdverbot für alle Wildarten
- Organisation der Fallwildsuche
- Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe
- forst- und landwirtschaftliche Maßnahmen werden eventuell untersagt
- Jäger, die zusätzlich Schweinehalter sind, werden ermittelt
- Jäger, die sich in letzter Zeit schon stark eingebracht haben, sollen weiter informiert werden
- Es dürfen keine Schweine und kein Schweinefleisch aus dem gefährdeten Gebiet verbracht werden.
Im vorläufig gefährdeten Gebiet wird eine Kernzone von mind. drei Kilometern eingerichtet. Diese soll eingezäunt und ein Betretungsverbot verhängt werden, so der Landestierarzt Dr. Stephan Nickisch.
Nach vorläufigen Informationen hat Korea die Einfuhr von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen aus Deutschland verboten.
Auf Anfrage des BRS teilte BMEL mit, dass seitens China und weiterer Drittländer nicht mit einer Regionalisierung zu rechnen sei. Man stehe aber vor allem mit China in Kontakt und setze sich dafür ein, dass ausschließlich Restriktionsgebiete vom Importstopp verboten betroffen sein werden. Innergemeinschaftlich bestehen Vorgaben, die den Handel weiter ermöglichen.
Alle Informationen zur ASP, Empfehlungen und Handlungshinweise finden Sie auf der FLI-Webseite unter > Tierseuchengeschehen > Afrikanische Schweinepest: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest.