Erwartetes Urteil des EU-Gerichtshofs zur Nitratrichtlinie basiert nur auf alter Rechtsgrundlage
DBV - Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist eine Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in dieser Woche wegen unzureichender Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie keine Überraschung, weil sie sich auf das alte, nicht mehr aktuelle Düngerecht bezieht.
Dieses Urteil nur ein formaler Verfahrensabschluss und für die aktuelle Diskussion nicht relevant, erklärt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, mit Blick auf die erwartete Verkündung am 21. Juni 2018.