EU/ELER-Förderung: neue Vorgaben zur Information der Öffentlichkeit
Landwirtschaftliche Betriebe, die bestimmte EU-Fördermittel (AUM, Ökolandbau, AGZ, ELER-Tierwohl) erhalten und eine betriebliche Internetseite betreiben, müssen auf diese EU-Förderung hinweisen.
Hierfür hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Merkblatt entwickelt. Der Hinweis muss für den Zeitraum der Förderung dauerhaft gut erkennbar auf der Internetseite zu finden sein.
Hierfür hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Merkblatt entwickelt. Der Hinweis muss für den Zeitraum der Förderung dauerhaft gut erkennbar auf der Internetseite zu finden sein.