EuGH stellt klar: Wolf muss nach neuesten Daten eingestuft werden

Wie Land und Forst am 6. August berichtete, hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 29.7. (EuGH, C-436/22) zur Bejagung des Wolfes in Spanien zum günstigen Erhaltungszustand geäußert: Entscheidend sind nicht allein die turnusmäßig nur alle sechs Jahre abzugebenden Berichte der Mitgliedsstaaten, sondern auch die jeweils neuesten wildbiologischen Daten.


open_in_newOriginalmeldung Land und Forst