„Extrawurst“ entwickelt mobilen Töteanhänger
Die Genehmigung für sogenannte Weideschlachtung, Paragraph 12 der Tier-Lebensmittelhygieneverordnung (Tier LMHV), gilt ausschließlich für ganzjährig im Freien gehaltene Tiere. Für alle anderen Tiere muss der Schlachtprozess laut EU-Verordnung grundsätzlich innerhalb von Räumen eines zugelassenen Schlachthofs stattfinden. Die Gruppe Extrawurst
hat einen mobilen Töteanhänger im Rahmen eines Pilotprojekts entwickelt, der den Anforderungen der EU entspricht.