Exzellenzcluster für Pflanzenwissenschaften CEPLAS zum EuGH-Urteil / Mutagenese
GenschereCrispr/Cas9 in der Pflanzenzüchtung entschieden. Hiernach fallen die durch Mutagenese (Mutationen im Erbgut von Lebewesen) gewonnenen Organismen unter die strenge EU-Gesetzgebung zur Regulierung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den hier vorgesehenen Verpflichtungen. Pflanzen, die durch Genome Editing wie CRISPR/Cas erzeugt wurden, müssen vor Zulassung auf Sicherheit geprüft werden und unterliegen der Kennzeichnungspflicht.
Das Gericht bestätigte zudem die geltende Mutagenese Ausnahme
, durch die Züchtungsverfahren, bei denen die Mutagenese chemisch oder durch Strahlung erfolgt, von der GVO Richtlinie ausgenommen werden. Begründet wird diese Ausnahme damit, dass diese Verfahren (Zitat) … seit langem als sicher gelten.
CEPLAS Sprecher Professor Andreas Weber: Aus Sicht eines Pflanzenwissenschaftlers ist dieses Urteil nicht nachvollziehbar und nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse begründbar. .
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