01.08.2018rss_feed

Exzellenzcluster für Pflanzenwissenschaften CEPLAS zum EuGH-Urteil / Mutagenese

idw - Am 25. Juli 2018 hat der Europäische Gerichtshofs in Luxemburg über die rechtliche Einordnung von neuen Methoden und Verfahren der Genome Editierung wie der Genschere Crispr/Cas9 in der Pflanzenzüchtung entschieden. Hiernach fallen die durch Mutagenese (Mutationen im Erbgut von Lebewesen) gewonnenen Organismen unter die strenge EU-Gesetzgebung zur Regulierung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den hier vorgesehenen Verpflichtungen. Pflanzen, die durch Genome Editing wie CRISPR/Cas erzeugt wurden, müssen vor Zulassung auf Sicherheit geprüft werden und unterliegen der Kennzeichnungspflicht.

Das Gericht bestätigte zudem die geltende Mutagenese Ausnahme, durch die Züchtungsverfahren, bei denen die Mutagenese chemisch oder durch Strahlung erfolgt, von der GVO Richtlinie ausgenommen werden. Begründet wird diese Ausnahme damit, dass diese Verfahren (Zitat) … seit langem als sicher gelten. CEPLAS Sprecher Professor Andreas Weber: Aus Sicht eines Pflanzenwissenschaftlers ist dieses Urteil nicht nachvollziehbar und nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse begründbar. ..