Fördermittel Stallumbau müssen bis 15. März beantragt werden
Die BLE fördert mit dem Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls Stallum- und Stallersatzbauten im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Damit sollen die Vorgaben der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kurzfristig umgesetzt werden. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze für die Förderung beträgt 500.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das Vorhaben muss bis zum 15. März 2021 beantragt werden und dann bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein.
Der BRS erinnert daran, dass anstehende Investitionen u.U. ein Anlass sein könnten, den Wechsel zur Regelbesteuerung zur prüfen. Betriebe mit einem Umsatz von mehr als 600.000 €/Wirtschaftsjahr werden voraussichtlich ab dem 1.1.2022 nicht mehr pauschalieren dürfen.