23.09.2020rss_feed

Gegen die Afrikanische Schweinepest braucht es einen Mix aus Maßnahmen

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, begrüßt die Ankündigung Brandenburgs, an der Grenze zu Polen einen festen Zaun zu erreichten. Der Bund hat für den Zaunbau abhängig von der Seuchenlage die Rechtsgrundlage erweitert. Es sei gut, dass von dieser Möglichkeit nun auch Gebrauch gemacht werde, so die Ministerin. Wer einen Zaun bauen wolle, der könne das tun. Dabei sollten die Länder auch darauf zurückgreifen, öffentlichen Grund in Anspruch zu nehmen oder die Einwilligung der Eigentümer einzuholen – unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzes von privatem Grundeigentum. Dieses Vorgehen wurde beispielsweise in Belgien kurzfristig und mit großem Erfolg praktiziert. Für die Finanzierung und die Sicherung der Zäune sind die Bundesländer zuständig.


Auch in Richtung der anderen Länder machte die Ministerin aber deutlich, dass für Zäunungsmaßnahmen die EU-Kommission unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen für Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen gewähre. Das Bundesministerium werde auch über die bereits erfolgten Anträge für den Zaun entlang der deutsch-polnischen Grenze die Länder hier weiter unterstützen. Zudem bestehe die Möglichkeit einer solidarischen Finanzierung durch die Gesamtheit der Länder, gemäß des Königssteiner Schlüssels.

Gleichzeitig warnt Bundesministerin Julia Klöckner vor der Illusion, dass feste Zaunanlagen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sicher verhindern könnten. Das sei durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wissenschaftlich bestätigt worden: Denken Sie allein an die Tausende von Pendlern und LKW, die täglich aus nicht nur Polen, sondern auch aus anderen ASP-infizierten Ländern unsere Grenzen passieren. Zäune sind niemals völlig dicht sind, und urbanes Gebiet nicht vollständig in den Zaun intergiert, betont die Bundesministerin.

 

So gibt es zwangsweise entlang eines Zauns etwa immer Durchfahrten. Auch in Belgien und Tschechien wurden keine durchgehenden Zaunanlagen etabliert. Ein Zaun kann helfen, er ist ein Baustein der Prävention, aber keine Garantie. Deshalb ist es so wichtig, dass die Länder weitere wirksame Maßnahmen ergreifen, wie etwa eine verstärkte Kadaversuche und eine gezielte Bejagung, so Julia Klöckner.

Das Bundesministerium verweist mit Blick auf die Bejagung von Wildschweinen darauf hin, dass der Vollzug des Jagrechts und des Tiergesundheitsrechts in der Zuständigkeit der Länder liege. Diese haben bereits in den vergangenen Jahren erfolgreiche Aufklärungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die Jagd auf Wildschweine umgesetzt – erkennbar an der deutlich gestiegenen Jagdstrecke der jüngsten Zeit mit zwischen 600.000 und 800.000 Wildschweinen.

Anderseits kann die ASP jederzeit und unabhängig von einer geographischen Nähe zu einem Ausbruchsbetrieb durch den menschlichen Faktor in ein bisher nicht betroffenes Gebiet eingeschleppt werden. Bestes Beispiel sei der Eintrag der Tierseuche nach Belgien im Jahr 2018.


Quelle: Pressemeldung des BMEL