Gemeinsame Vereinbarung zur Afrikanischen Schweinepest in NRW
Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schweinehaltungen zu verhindern, haben sich das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MLV), die Tierärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein, die Landwirtschaftskammer NRW, der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e.V., der Rheinische Landwirtschafts-Verband e.V. und die Landesvereinigung Ökologischer Landbau NRW e.V. in einer gemeinsamen Vereinbarung auf zusätzliche Präventivmaßnahmen verständigt. Ein verbessertes Früherkennungssystem und zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen sollen ein frühzeitiges Erkennen von ASP-Ausbrüchen ermöglichen und eine Ausbreitung verhindern.