Genome Editing: Bioökonomierat fordert neues EU-Gentechnikrecht
Der Europäische Gerichtshof stellte am 25. Juli 2018 klar: neue Produkte, die mit CRISPR und ähnlichen Technologien hergestellt werden, müssen die zeitaufwendige Zulassung des EU-Gentechnikrechts durchlaufen. Ungeachtet dessen, entwickeln sich die Genome-Editing-Technologien international rasant. Der Bioökonomierat legt eine differenzierte Bewertung der Technologien vor und appelliert an die Politik, das Gentechnikrecht zu modernisieren. Andernfalls bleibe Deutschland bei dieser
biologischen Revolutionaußen vor und werde auch die notwendige internationale Regulierung nicht mitgestalten.