07.12.2021rss_feed

Glauber: Mehr Rechtssicherheit bei tierschutzgerechter Weideschlachtung

In Bayern sollen hofnahe Schlachtungen noch leichter möglich werden. Dazu wurde der Leitfaden Weideschlachtung an die neuen EU-Vorgaben angepasst. Er informiert über die rechtlichen und praktischen Aspekte, die bei der hofnahen Schlachtung zu berücksichtigen sind. Zusätzlich ist ein Überblick über Fördermöglichkeiten von Investitionen in die Schlachtung enthalten. Aufgrund europäischer Rechtsvorgaben müssen Tiere grundsätzlich in einem zugelassenen Schlachthof geschlachtet werden. Dazu zählt insbesondere auch die tierartunabhängige Schlachtung in einem vollmobilen zugelassenen Schlachthof auf dem Gelände des Herkunftsbetriebs und die tierartunabhängige Schlachtung in einem hofeigenen, zugelassenen Schlachthaus. Durch die im September dieses Jahres in Kraft getretene europäische Rechtsänderung dürfen zudem insbesondere Hausrinder und Hausschweine unter Nutzung einer mobilen Schlachteinheit im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden. Die sogenannte Schlachtung im Herkunftsbetrieb ist unabhängig von der Haltungsform, im Gegensatz zu der bisherigen Regelung, die nur bei den ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern galt. Die neuen EU-Regelungen bedeuten damit insgesamt mehr Flexibilität bei der hofnahen Schlachtung.