Gülle nur noch bodennah ausbringen
Gemäß § 6 Abs. 3 der Düngeverordnung dürfen flüssige Düngemittel ab dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Dies gilt ausdrücklich noch nicht für Grünlandflächen. Auf unbestelltem Ackerland darf auch zukünftig mit den gängigen Breitverteiltechniken und unverzüglicher Einarbeitung gearbeitet werden.