GVO: Obligatorische Fütterungsstudien tragen nicht zur Produktsicherheit bei
Als Reaktion auf die Ergebnisse der EU-Forschungsprojekte GRACE, G-TwYST und GMO90 +, fordere Beat Späth, Direktor für landwirtschaftliche Biotechnologie bei EuropaBio, die Einstellung nicht mehr benötigter Tierversuche, hieß es in einer älteren Preseemeldung von EuropaBio". Die Ergebnisse der Forschungsprojekte, die mit mehr als 11 Millionen Euro europäischen Steuergeldern finanziert wurden, hatten gezeigt, dass der obligatorischen Pflicht zur Durchführung von Nagetierprüfungen zur Sicherheitsbewertung sog. gentechnischer veränderter Futtermittel keine wissenschaftliche Grundlage zugrunde liegt.
Die EU hat im Jahr 2013 zwingend 90-tägige Tierfütterungsversuche zur GVO-Bewertung von Lebensmitteln und Futtermitteln eingeführt, obwohl die EU-Risikobewertungsstelle, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), eindeutige wissenschaftliche Gutachten vorlegte, die die obligatorische Verpflichtung wiederholt als unnötig abwies. Das Erfordernis steht in klarem Widerspruch zu dem weltweit aufrechterhaltenen Prinzip der wissenschaftsbasierten Risikobewertung.
Die EU hat im Jahr 2013 zwingend 90-tägige Tierfütterungsversuche zur GVO-Bewertung von Lebensmitteln und Futtermitteln eingeführt, obwohl die EU-Risikobewertungsstelle, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), eindeutige wissenschaftliche Gutachten vorlegte, die die obligatorische Verpflichtung wiederholt als unnötig abwies. Das Erfordernis steht in klarem Widerspruch zu dem weltweit aufrechterhaltenen Prinzip der wissenschaftsbasierten Risikobewertung.