28.11.2019rss_feed

Hausschlachtung soll Kulturgut werden

Alle zwei Jahre besteht für Träger*innen kultureller Traditionen und Ausdrucksformen die Möglich-keit, sich für eine Aufnahme dieser in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland zu bewerben. Auf Initiative von Dr. Arnulf Tröscher, Vorsitzender des Vorstandes der Tassilo Tröscher-Stiftung, möchte die Agrarsoziale Gesellschaft (ASG) stellvertretend für die Träger*innen der Hausschlachtung eine solche Aufnahme beantragen. Bis Oktober 2019 muss dafür ein entsprechendes Bewerbungsformular eingereicht werden.