Herdenschutzkonzept Baden-Württemberg schließt nun auch ältere Rinder mit ein
Das bisherige Schutzkonzept vor möglichen Wolfsangriffen in Baden-Württemberg wird erweitert.
Das Land hat unter Mitwirkung von Rinderhaltenden und Landnutzungsverbänden ein Konzept mit mehreren Maßnahmen vorgelegt, das künftig den zumutbaren Herdenschutz bei Rindern konkretisiert. Festgelegt ist darin auch eine genaue Schwelle für Rinder-Risse, ab der ein sogenannter schadstiftender Wolf
entnommen wird: Sollte ein Wolf die zumutbaren Schutzmaßnahmen mindestens zweimal in engem zeitlichen und räumlichen Abstand überwinden, nutzt das Umweltministerium seine rechtlichen Handlungsspielräume (Paragraf 45 Absatz 7 BNatSchG). Ein spezialisiertes und jederzeit einsetzbares Entnahmeteam führt die letale Entnahme des Wolfes durch. Die Jägerschaft wird mit einbezogen, sofern sie dies möchte.