BRS News
Mehrgefahrenversicherung: Frist wird verlängert Anträge können bis 15. Oktober eingereicht werden - Förderung bis 50 Prozent
Landwirtinnen und Landwirte, die eine Förderung für eine Mehrgefahrenversicherung (MGV) beantragen möchten, können die Anträge noch bis zum 15. Oktober einreichen. Darauf weist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hin. Die Antragsfrist für die Teilnahme an der Fördermaßnahme MGV endete eigentlich am 30. September. Das ML hat die Frist nun verlängert, nachdem das Haus aufgrund der guten Wetterbedingungen zur Ernte von verschiedenen Seiten die Bitte um Antragsverlängerung erreichte. In diesem Zusammenhang macht das ML darauf aufmerksam, dass eine weitere Verlängerung über den 15. Oktober hinaus aufgrund des Verfahrensablaufs leider nicht möglich ist. Der nächste Zeitraum für den Antrag auf Teilnahme ist dann der 15. März 2025 bis 15. Mai 2025.
BMEL schreibt Tierschutzforschungspreis 2025 aus
Der Tierschutzforschungspreis 2025 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist heute ausgeschrieben worden. Der Preis würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Weiterentwicklung von tierschonenden Forschungsverfahren beitragen. Eine Bewerbung ist ab sofort auf Basis einer Nominierung möglich. Nominierungsberechtigt sind die nationalen 3R-Zentren sowie die Leitungen nationaler Forschungseinrichtungen im Bereich der Lebens- und Naturwissenschaften.
FBF-Fachtagung 2024: Tierzucht auf neuen Wegen
Am 25. September 2024 fand unter dem Motto Tierzucht auf neuen Wegen – die vielfältigen Möglichkeiten neuer Technologien
die Fachtagung des FBF in Kassel statt. Der FBF freut sich über eine facettenreiche Tagung mit spannenden Einblicken in die vielfältigen Möglichkeiten neuer Technologien und aktuelle Forschungsansätze.
Arbeitszeitvergütung: Wann Unternehmen Duschzeiten bezahlen müssen
Ein- und Ausduschen gehört heute zu einer wichtigen Biosicherheitsmaßnahme in spezialisierten Betrieben mit Schweine- und Geflügelhaltung. Die Schweinehaltungshygieneverordnung schreibt diese Maßnahmen ab bestimmten Betriebsgrößen sogar vor. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht eine neue Entscheidung zum Thema Arbeitszeit getroffen. Es hat festgestellt, dass Duschzeiten der Belegschaft in bestimmten Fällen vom Arbeitgeber zu vergüten sind. Die Hintergründe der Entscheidung erläutert Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff aus Rostock.
Brüssel muss Bürokratiemonster EUDR jetzt bändigen
Die Spitze der Europäischen Kommission muss umgehend die Verschiebung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) einleiten. Das fordern gemeinsam der Deutsche Bauernverband (DBV), AGDW – Die Waldeigentümer sowie die Familienbetriebe Land und Forst anlässlich des Treffens von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz am heutigen Montag in Brüssel.
GFS trauert um Gründer und langjährigen Geschäftsführer Dr. Friedrich-Wilhelm Hottelmann
Die Genossenschaften GFS und RUW trauern um Dr. Friedrich-Wilhelm Hottelmann, der am 7. September 2024 im Alter von 88 Jahren gestorben ist. Dr. Friedrich-Wilhelm Hottelmann hat im Auftrag der Landwirtschaftskammer im Jahr 1970 zusammen mit westfälischen Sauenhaltern und Zuchtorganisationen (Rind und Schwein), sowie Beratungsringen die GFS-Genossenschaft zur Förderung der Schweinehaltung eG gegründet. Er war von 1970 bis 2001 als Geschäftsführer tätig. Danach hat er bis heute als Ehrenmitglied im Vorstand die Entwicklung der GFS intensiv begleitet. Die Fusion mit der Schweinebesamung Rheinland (Rees) 1992 und die Gründung der Top-Animal-Service GmbH 1997 waren bedeutungsvolle Schritte zur Weiterentwicklung der Genossenschaft. Weitere Stationsstandorte in verschiedenen Bundesländern folgten. Die enge Zusammenarbeit mit der Forschung war ihm stets ein besonderes Anliegen und lieferte wertvolle Erkenntnisse für die Tierhalter. Von 1994 bis 1995 gestaltete Dr. Hottelmann als Geschäftsführer den Neuaufbau der Rinder-Union West eG. Diese entstand aus der Fusion von 15 selbständigen Organisationen der Zucht, Besamung und Vermarktung von Rindern aus den Ländern NRW, Rheinland-Pfalz und Saarland. Herr Dr. Hottelmann war überzeugt von der Idee der Genossenschaft.
Magazin Stadt. Land. Wissen. - Ausgabe 2/2024
Die diesjährige zweite Ausgabe des Magazins Stadt.Land.Wissen. vom Forum Moderne Landwirtschaft (FML) ist erschienen. Dafür hat die FML mit den Agrarinfluencern Marie Hoffmann, Lars Peters und Maja Mogwitz gesprochen. Eckard Janssen, Edelpilzanbauer aus Ostfriesland erzählt, wie er das Hobby zum Beruf gemacht hat und heute die Gastronomie mit Edelpilzen beliefert. Außerdem lesen Sie, wie Familie Hohls aus Niedersachsen sich auf die Haltung von Strohschweinen spezialisiert hat und welch wichtige Rolle Erbsen und andere Hülsenfrüchte als Proteinlieferanten der Zukunft haben.
2. Benchmark der deutschen Molkereien zeigt: Die Branche ist in Bewegung!
Auch in diesem Jahr haben sich RSM Ebner Stolz Management Consultants die Top-41 der deutschen Molkereien in unserem Benchmark genauer angesehen. Besonders mittelständische Molkereien mit Umsätzen zwischen 200 und 300 Mio. € konnten sich in den letzten Jahren gut behaupten. Mit Eigenkapitalquoten von über 60 % und durchschnittlichen Renditen von 7,03 % zählen sie zu den klaren Gewinnern der Branche.
Bundesrat stimmt für Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Der Bundesrat hat heute der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten neuen Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) zugestimmt. Die TÄHAV enthält ein sogenanntes Umwidmungsverbot für colistin-haltige Antibiotika. Colistin, das auch für die Humanmedizin von besonderer Bedeutung ist, wird vor allem in der Geflügelmast breit und teilweise in einer Weise eingesetzt, die nicht der Zulassung entspricht. Entgegen der zugelassenen Verwendung wird der Wirkstoff bei bestimmten Erkrankungen mit zu hohen Tagesdosen über die Tränke mehrere Tage lang bei allen Tieren gleichermaßen angewendet.
Anpassung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG)
BMEL - Landwirtinnen und Landwirte sollen auskömmlich wirtschaften können und für ihre Leistungen anständig bezahlt werden. Sie haben jedoch oft weniger Verhandlungsmacht und damit häufig das Nachsehen. Deshalb zielt die heute beschlossene Anpassung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) darauf, die Fairness in der Lieferkette gerade auch mit Blick auf kleinere Höfe zu stärken. Ausweichbewegungen, mit denen sogenannte schwarze Praktiken umgangen werden sollen, werden verboten. Zudem wird der Anwendungsbereich des Gesetzes für Lieferanten bestimmter Produktgruppen wie Milch, Obst und Gemüse mit Umsatzgrößen bis vier Milliarden Euro entfristet, weil er sich bewährt hat. Damit werden diese Lieferanten nun dauerhaft geschützt.
Unzufrieden äußerste sich die Bayerns Landwirtschaftsministerin Kaniber zu dem Agrarpaket: Agrarpaket des Bundes wird Bauern frustrieren – wirkliche Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe sieht anders aus!