BRS News
Internationale Grüne Woche 2022 endlich wieder als Live-Event
Die Internationale Grüne Woche 2022 wird endlich wieder als Live-Event auf dem Berliner Messegelände stattfinden. Die Planungen laufen bereits auf Hochtouren. Grundlage für diese Entscheidung sind die aktuellen Lockerungen für Großveranstaltungen in mehreren Bundesländern sowie die positiven Signale, die die Ausstellungsleitung von Seiten der Berliner Behörden erhalten. Ein besonderes Augenmerk wird aber auf den Hygienemaßnahmen liegen. So werden ausschließlich personalisierte Online-Tickets angeboten werden, um die Einhaltung der Nachverfolgbarkeit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten. Außerdem ermöglicht der Online-Verkauf eine Steuerung der Besucherzahlen.
bpt: Offener Brief an MdEP Martin Häusling
Als Reaktion einer Pressemeldung des MdEP Martin Häusling hat der bpt einen Offenen Brief an den Abgeordneten Häusling geschrieben. Der Tierärzteverband wehrt sich damit durch Verbreitung nebulöser Informationen und der Verquickungen unterschiedlicher Themen unseren Verband zu diskreditieren
.
Ein Thread von wirsindtierarzt erklärt auf Twitter die Argumente der Tierärzteschaft in der Debatte.
Der bpt hat knapp 650.000 Unterschriften gegen das morgen zur Abstimmung stehende Antibiotikaverbot gesammelt.
Uni Kiel legt Studie zur Folgenabschätzung des Green Deal vor
Ein erheblicher Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion in der Europäischen Union bei vollständiger Umsetzung der Farm-to-Fork-Strategie des Europäischen Green Deal: Das ist das Ergebnis einer Studie zur Folgenabschätzung unter Leitung von Professor Christian Henning von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) im Auftrag der Verbändeallianz Grain Club sowie weiterer Verbände. Henning weist aber darauf hin, dass sich daraus Chancen für alle Seiten ergeben könnten. So steigerten die kompletten Farm-to-Fork-Maßnahmen die Ökosystemleistungen, wie Wasser- und Klimaschutz, in allen EU-Mitgliedstaaten und gleichzeitig könnte das Einkommen der EU-Landwirtschaft sogar um bis zu 35 Milliarden Euro jährlich steigen. Aus Sicht der Verbraucher lohnt sich der Green Deal, solange der Nutzenwert des erhöhten Klima- und Wasserschutz sowie der gesteigerten Biodiversität höher ist als die Anpassungskosten von 157 Euro pro Kopf und Jahr
, führt Henning aus. Die berechneten Anpassungskosten von 157 Euro entsprechen 0,3 Prozent des Pro-Kopf-Einkommens in der EU. Tatsächlich schätzt die Studie, dass EU-Verbraucherinnen und -Verbraucher bis zu 10 Prozent ihres Pro-Kopf-Einkommens für die gesamte Umsetzung der Green Deal-Ziele zahlen würden.
US-Regierung will Fleischpreise stärker kontrollieren
Die Fleischpreise in den USA könnten zukünftig strengeren Kontrollmaßnahmen unterworfen werden. Nach Angaben der derzeitigen Regierung wird der Markt zur Zeit von vier Unternehmen (Cargill Meat Solutions, Tyson Foods, JBS und National Beef Packing) monopolistisch kontrolliert, die während der Pandemie die Preise erhöht und dadurch Rekordgewinne erzielt haben sollen. Laut Beratern der US-Regierung haben diese vier Unternehmen durch Spekulationen auf Fleischpreise die Hälfte des Anstiegs der Kosten des Lebensmitteleinkaufskorbs für die Amerikaner verursacht. Washington will dieser Entwicklung nun mit strengen Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Preisgestaltung, Durchsetzung von Kartellgesetzen und mehr Transparenz in der fleischverarbeitenden Industrie begegnen.
Greenpeace fordert Halbierung des Viehbestandes in Deutschland bis 2035
Laut einer neuen Greenpeace-Studie unterschlägt das Bundeslandwirtschaftsministerium die Klimafolgen der Erzeugung tierischer Produkte und rechnet die Treibhausgas-Emissionen aus der Herstellung von Fleisch- und Milchprodukten in Deutschland systematisch klein, indem es z.B. den vorgelagerten, indirekten Ausstoß von Klimagasen - etwa beim Anbau von Futtermitteln unterschlägt. Mit Rechentricks lässt sich kein Klimaschutz betreiben. Die Tierhaltung in Deutschland ist der Elefant im Raum, um den die Bundesregierung beim Klimaschutz schon viel zu lange herumschleicht
, sagt Greenpeace-Landwirtschaftsexperte Lasse van Aken. Die Zahl der Tiere in der Landwirtschaft darf bis 2035 nur noch halb so hoch sein wie heute, um die im Klimaschutzgesetz verbindlich vorgegeben Emissionsziele zu erreichen. Die nächste Bundesregierung muss dringend Verbraucher:innen aufklären, Anreize für weniger Konsum tierischer Produkte schaffen und die betroffenen bäuerlichen Betrieben bei der fundamentalen Umstellung der Tierhaltung unterstützen.
Unlautere Handelspraktiken (UTP) – BLE ab sofort als Durchsetzungsbehörde zuständig
Am 9. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist seit Ende August als Durchsetzungsbehörde zuständig.
Das neue Gesetz gibt Lieferanten die Möglichkeit, sich bei der BLE über unfaire Handelspraktiken ihrer Abnehmer zu beschweren, ohne dass sie befürchten müssen, dass ihre Identität offengelegt wird. Wenn Sie als Lieferant von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind, können Sie sich mit einer Beschwerde an das Referat 516 wenden, per Telefon, Fax, E-Mail und Post oder über unser Online-Beschwerdeformular, das Sie hier finden: https://www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/Unlautere-Handelspraktiken/RMS-Formular/Formular_node.html.
DVT-Jahresbericht 2020/2021 dokumentiert Anpassungen der Futtermittelwirtschaft
Der Deutsche Verband Tiernahrung e.V. (DVT) greift in seinem aktuellen Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2020/21 die Veränderungen in der Futterwirtschaft im Zusammenhang mit den Herausforderungen für die Landwirtschaft auf. Dieses Jahr steht die Publikation mehr denn je unter dem Zeichen der sich drastisch verändernden Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft, die sich auch unmittelbar auf die Futtermittelindustrie auswirken werden.
Klöckner lädt zu Branchengespräch zur Situation auf dem Schweinemarkt
AgE - Angesichts der kritischen Entwicklung auf dem Schlachtschweinemarkt lädt das Bundeslandwirtschaftsministerium für diesen Mittwoch (15.9.) zu einem Branchengespräch nach Bonn ein. In der knapp zweistündigen Video-Konferenz soll es dem Vernehmen nach unter anderem um die Frage gehen, ob man es gegenwärtig mit einer temporären Krise zu tun hat oder ihr strukturelle Probleme zugrunde liegen. Mögliche Unterstützungsmaßnahmen zur kurzfristigen Überwindung der Preismisere sollen ebenso diskutiert werden wie eine Verbesserung der Vermarktungsmöglichkeiten für gesunde Schweine aus Restriktionszonen aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP).
CRISPR: Universität verschenkt Lizenzen
Die Universität Wageningen University & Research (WUR) hat am 6. September bekannt gegeben, dass sie potenziellen Partnern kostenlose Lizenzen zur Nutzung der von WUR patentierten CRISPR-Technologie anbietet. Allerdings darf die Lizenz nur für die Pflanzenveredelung zu gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Wir hoffen, damit zu einer gesünderen, nachhaltigeren, gerechteren und stabileren Lebensmittelproduktion für alle beitragen zu können
, erklärt WUR-Vorsitzende Prof. Dr. Dipl.-Ing. Louise O. Fresco.
ÖTK spricht sich strikt gegen geplantes Antibiotikaverbot aus
Reserveantibiotika - sie sollen, wenn es nach dem Umweltausschuss des EU-Parlaments geht, für die Humanmedizin reserviert werden, um Resistenzen vorzubeugen. Derzeit liegt ein Entschließungsantrag unter Federführung des deutschen Grünen Martin Häusling auf dem Tisch, über den nächste Woche im EU-Parlament abgestimmt wird. Darin fordert Häusling die EU-Kommission auf, fünf von insgesamt 35 Wirkstoffen der Reserveantibiotika offiziell in der Tiermedizin zu verbieten.
Die österreichische Tierärztekammer spricht sich strikt gegen die geplanten Regeln aus. Der Antrag beinhaltet schwere Forderungen, die stark über das Ziel hinausschießen
, so Kammerpräsident Kurt Frühwirth zu ORF.at. Es handle sich um ein Verbot per Gießkanne, bei dem zuerst untersagt werde und in späterer Folge wieder Ausnahmen gemacht werden sollen. Wenn es einen Entzug von Antibiotika für die Veterinärmedizin geben soll, dann muss einzeln geprüft und wissenschaftlich bewiesen werden, wieso ein bestimmter Wirkstoff in bestimmten Fällen nicht mehr einzusetzen ist, etwa über einen Kriterienkatalog.