BRS News
Land Brandenburg bringt Leitfaden zu Anbauregelungen in ASP-Gebieten heraus
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg hat einen Leitfaden für Anbauregelungen in ASP-Gebieten veröffentlicht. Die Anbauregelungen gelten für Flächen,die in fest abgegrenzten (eingezäunten) Kernzonen und weißen Zonen der ASP-Restriktionszonen liegen. Ziel ist es, den Landwirtinnen und Landwirten, Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern sowie Jägerinnen und Jägern Informationen an die Hand zu geben, wie in den Gebieten, die landwirtschaftliche Nutzung unter der Voraussetzung der Seuchenbekämpfung so erfolgen kann, dass insbesondere für Betriebe mit Tierhaltung die Futterversorgung sichergestellt ist. So sollen beispielsweise die ökologischen Vorrangflächen in die weißen Zonen gelegt werden. Das erleichtert die Bejagung von Wildschweinen, die den ASP-Erreger verbreiten. Kulturen, die Wildschweine anziehen, insbesondere der Maisanbau, sollen so weit wie möglich auf Flächen außerhalb der Kernzone verlagert werden. Innerhalb der Kernzone können Sommergetreide oder Körnerleguminosen beziehungsweise niedrig wachsende Kulturen angebaut werden. Der Leitfaden enthält außerdem ausführliche Empfehlungen zur Anlage und zu Fördermöglichkeiten von Bejagungsschneisen, die gerade auf größeren Schlägen sinnvoll sein können.
Verbotspolitik der Bundesregierung gefährdet Landwirtschaft
Anlässlich eines informellen Austauschs zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Landwirtschaftsverbänden fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, die Bundesregierung auf, die Landwirtschaftspolitik in Deutschland grundsätzlich zu verändern: "Wir erleben eine langjährige Fehlentwicklung. Es braucht jetzt eine Umkehr. Die Verbotspolitik der Bundesregierung gefährdet unsere Landwirtschaft. Verbotspolitik mit pauschalen Auflagen schadet dem Naturschutz. Die geplanten Einschnitte durch das Insektenschutzpaket gehen einseitig zu Lasten der Bauern.
Bayern: Neue Hundestaffel für Afrikanische Schweinpest ausgebildet
In Bayern haben am 22.02. die ersten fünf Teilnehmer der neuen ASP-Hundestaffel die Abschlussprüfungen als Kadaversuchhunde für die Afrikanische Schweinepest (ASP) absolviert. Die aktuelle Hundeausbildung erfolgt im Rahmen eines Kooperationsprojekts des Jagd-Gebrauchshund-Vereins Bayern e.V., des Jagdkynologischen Arbeitskreises Bayern e.V. und des Bayerischen Jagdverbands e.V.. Ziel ist es, schnellstmöglich eine komplette ASP-Hundestaffel für ganz Bayern zur Fallwildsuche aufzubauen. Diese soll aus rund 30 bis 40 Kadaversuchhunden und zugehörigen Hundeführern bestehen, die im Ausbruchsfall neben modernster Drohnentechnik und Wärmebildkameras eine schnelle und effektive Fallwildsuche sicherstellen. Der Aufbau der Hundestaffel wird vom Umweltministerium mit insgesamt rund 150.000 Euro gefördert.
Erste Auflage der Pigdays mit über 700 Teilnehmern
Bei der Premiere der virtuellen Live-Seminarreihe Pigdays
, zu der die AGRAVIS Raiffeisen AG gemeinsam mit Kooperationspartner Topigs Norsvin an vier Tagen im Januar und Februar 2021 einlud, drehte sich an vier aufeinanderfolgenden Themenabenden alles rund um die Schweinehaltung. Renommierte Fachleute diskutierten mit den Teilnehmer*innen zu den aktuellen Schwerpunktthemen Schweinemarkt, Tierwohl, Nachhaltigkeit und Genetik ab. Die zentralen Fragen: Welche Herausforderungen erwarten die Schweinehalter im Jahr 2021 und mit welchen Lösungen können Tierhalter ihren Betrieb zukunftssicher aufstellen?
Mehr als 360.000 Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie. Entschädigungen nach dem IfSG können derzeit in zwölf Ländern über ein Internet-Portal beantragt werden. Online-Anträge nach Paragraf 56 Absatz 1a IfSG (Schließung von Kita oder Schule) und Paragraf 56 Absatz 1 IfSG (Quarantäne) seien seit Mai 2020 möglich, heißt es in der Antwort (19/26715) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25969) der FDP-Fraktion. Bis zum 25. Januar 2021 sind den Angaben zufolge über das betreffende Portal insgesamt 363.298 Online-Anträge eingegangen, darunter 342.022 nach Paragraf 56 Absatz 1 IfSG und 21.276 Anträge nach Paragraf 56 Absatz 1a IfSG.
Sie haben Fragen zum IfSG? Sie wollen wissen, ob Sie eine Entschädigung erhalten und wie Sie einen Antrag dafür stellen können? Informieren Sie sich jetzt auf dem IfSG-Onlineportal.
Neues rund um die Gülle
Das Ausbringen von Gülle soll effizienter werden. Helmut Süß gibt einen Überblick über Weiterentwicklungen und Innovationen im Bayerischen Landwirtschaftliche Wochenblatt.
Borchert-Kommission: BMEL rechnet in den nächsten 10 Tagen mit der fertigen Machbarkeitsstudie
Aufgrund einiger Nachfragen informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dass die fertiggestellte Machbarkeitsstudie zu den Vorschlägen der sogenannten Borchert-Kommission zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland dem Bundesministerium noch nicht vorliegt. Grund sind detaillierte rechtliche Fragen, die noch offen sind und eingearbeitet werden. Das BMEL ist zuversichtlich, dass die finale Fassung in den kommenden zehn Tagen vorliegt.
UTP-Richtlinie: DBV fordert Schutzbereich um landwirtschaftlich getragene Vermarkter zu erweitern
Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag am 22.02.2021 zum Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP) in der Lebensmittelkette betont der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, die Notwendigkeit von Nachbesserungen. Aus Sicht der Landwirtschaft ist es problematisch, dass die geplanten Regelungen nur für Unternehmen bis zu einer Umsatzgröße von 350 Mio. Euro gelten sollen. Viele von Landwirten getragene Vermarktungs- und Verarbeitungsbetriebe liegen oberhalb dieser Schwelle und sind mit solchen Handelspraktiken konfrontiert. Der in den letzten Monaten nochmals gestiegene Preis- und Kostendruck in der Lebensmittellieferkette und der geringe Anteil der Landwirte an der Wertschöpfung verdeutlichen gerade auch in diesem Punkt die Notwendigkeit der Erweiterung des Schutzbereiches
, so Krüsken.
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände spricht sich für Erleichterung von Tierwohl gerechtem Stallumbau aus
Die in dem damaligen Gesetzentwurf adressierten Bemühungen der Landwirtschaft, ihre Betriebe im Sinne des Tierwohls baulich zu verändern, heißt die Bundesvereinigung ausdrücklich gut. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die die Vereinigung anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) veröffentlicht hat. Trotz der richtigen Zielsetzung gab es in dem damaligen Gesetzentwurf aus Sicht der Städte, Landkreise und Gemeinden allerdings noch rechtliche Unklarheiten sowie Ergänzungsbedarf. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme, § 35 Abs. 1 BauGB um einen Abs. 1a zu ergänzen, der zum Zwecke der Verbesserung des Tierwohls bauliche Änderungen, Erweiterungen und Ersatzneubauten – ohne Erhöhung der Tierplatzzahlen – zulässt. Wir halten diesen Vorschlag des Bundesrates für richtig, zumal er im Vergleich zu der Ergänzung von § 245a BauGB deutlich praxistauglicher erscheint. Der Vorschlag sollte daher aus unserer Sicht – ungeachtet der ablehnenden Auffassung der Bundesregierung – im parlamentarischen Verfahren aufgegriffen werden.
Online-Veranstaltung der LWK Nordrhein-Westfalen zur Digitalisierung in der Schweinehaltung
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet am 03.03.2021 von 16.00 - 18.30 Uhr im Rahmen des Projektes Fokus Tierwohl eine kostenlose Online-Vortragsveranstaltung zum Thema Schweinehaltung im digitalen Zeitalter
an. Was ist in Zukunft durch die zunehmende Digitalisierung in der Schweinehaltung möglich? Die Digitalisierunng bietet unter anderem neben mehr Transparenz in der Produktion von Schweinefleisch auch die Chance durch verschiedene Innovationen und Sensorsysteme das Stallmanagement zu verbessern. Die Veranstaltung erfüllt das Kriterium Fortbildung
für die Initiative Tierwohl. Anmeldeschluss: 02.03.21.