BRS News
Bürokratie und unzureichende Entlohnung hindern Landwirte daran, mehr Maßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt umzusetzen
Viele Landwirt*innen zeigen eine große Bereitschaft, auf ihren Flächen mehr für den Erhalt der Artenvielfalt und den Schutz der Umwelt zu unternehmen. Wieso führt diese Bereitschaft aber nur teilweise dazu, dass auch tatsächlich mehr zielführende Maßnahmen umgesetzt werden? Diesen und anderen Fragen geht CAP4GI – GAP für vielfältige Landschaften
in Arbeitspaket 1 auf den Grund - und fragt dabei die Landwirt*innen selbst. Zwei wichtige Ergebnisse: Unzureichende Vergütung sowie überbordende Bürokratie, aufwendige Antragsverfahren und Dokumentationspflichten. Im Umkehrschluss bedeutet das: Es gibt tatsächlich ein großes Potenzial, durch vereinfachte und flexiblere Vorgaben und Verwaltungsverfahren Hemmnisse bei der Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen abzubauen und so deren breitere Umsetzung zu fördern.
Belgien hebt ASP-Testpflicht auf
Ab dem 25. Dezember 2023 ist es nicht mehr zwingend erforderlich, vor jeder Behandlung einer Gruppe kranker Schweine Proben der Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest (ASP) einzureichen. Die Finanzierung der Analyse dieser Proben durch die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) wird am 1. Januar 2024 eingestellt. Von diesem Zeitpunkt an werden nur noch von der FASNK finanzierte Analysen durchgeführt, wenn ein konkreter Verdacht auf ASP vom Tierarzt gemeldet wird. Die geänderten Vorschriften wurden mit dem Ministerialbeschluss vom 15. Dezember 2023 veröffentlicht. In Belgien gibt es seit 2020 keine infizierten Tiere mehr. Die obligatorische Probenahme war eine Folge des Ausbruchs im September 2018, als die ASP bei Wildschweinen in der Provinz Luxemburg bestätigt wurde. Auf verschiedenen Ebenen wurden damals Maßnahmen ergriffen, um die Einschleppung und Ausbreitung der ASP in Schweinebetrieben zu verhindern. Zwei Jahre später war Belgien wieder frei von ASP.
Aufzeichnung der Vilofoss-Seminare Rind und Schwein
Die Firma Vilofloss® bietet die Aufzeichnungen ihrer beiden im November durchgeführten Online-Seminare mit den Schwerpunkten Rind und Schwein nun auf ihrer Homepage an.
SVLFG fördert Investitionen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert ab dem 1. Februar 2024 den Neukauf ausgewählter Präventionsprodukte. Die SVLFG will damit die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Betriebe optimieren. Teilnahmeberechtigte Betriebe können pro Aktion je einen Zuschuss beantragen. Für die erste Förderaktion darf das Unternehmen in 2022 und 2023 keinen Zuschuss erhalten haben. Darüber hinaus beträgt die Förderung höchstens 50 Prozent des zuletzt an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gezahlten Jahresbeitrages. Eine zweite Förderaktion Hitze- und Sonnenschutz
startet am 1. März 2024.
BfR: Krank durch Lektine in Pflanzenkost?
Ob Hülsenfrüchte, Gemüse oder Obst – zahlreiche pflanzliche Lebensmittel enthalten Lektine. Diese Substanzen schützen Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen. Für den Menschen können sie aber schädlich sein. Dabei sind Dosis und Art entscheidend: In Maßen aufgenommen sind die meisten Lektine harmlos. Das in rohen Hülsenfrüchten vorkommende Lektin Phasin birgt aber gesundheitliche Risiken. Es verklebt die roten Blutkörperchen und kann zu Magen-Darm-Beschwerden führen. In größeren Mengen kann Phasin im Extremfall sogar tödlich sein. Die gute Nachricht ist, dass sich Lektine durch Hitze zerstören lassen
, sagt Professorin Dr. Tanja Schwerdtle, Vizepräsidentin des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Deshalb sollten die empfohlenen Zubereitungsmethoden für Hülsenfrüchte immer eingehalten werden.
A: Anstieg der Bürokratie durch GreenDeal wird befürchtet
age - Für eine klares gesellschaftliches Bekenntnis zur nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion und eine Stärkung der Innovationsbereitschaft der Bauern haben sich Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Niederösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Dr.Stephan Pernkopf ausgesprochen. …
Erste Ergebnisse des nationalen Strategieprozesses Vision 2028+ zeigen dem Minister zufolge, dass der Green Deal die größte Bedrohung für die Landwirte sei, da er einen massiven Regulierungsdruck bringe. Deshalb fordere ich eine Kurskorrektur der EU-Politik
so Totschnig. Nur in einem fairen Wettbewerb seien Innovationen möglich.
EU-Umfrage: Überwachung unlauterer Handelspraktiken
Am 17. April 2019 erließen das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 1. Mai 2021 in ihren nationalen Rechtsrahmen umzusetzen und sie sechs Monate später anzuwenden. Die Kommission führt jährlich Umfragen über die Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dieser Richtlinie getroffenen Maßnahmen durch. Bei der Zielgruppe handelt es sich um die unter diese Richtlinie fallenden Lieferanten der verschiedenen Stufen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette.
Das Ausfüllen dieses Fragebogens dauert etwa 15 Minuten. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 15. März 2024 möglich. Sobald die Umfrage abgeschlossen ist, werden die anonymisierten Ergebnisse unter der folgenden URL veröffentlicht: Unfair Trade Practices (europa.eu)
Transparenz in der Nutztierhaltung auch beim Konsum
Transparenz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung heißt auch, einen Blick auf die Nutzung der Tiere zu werfen. Darum bietet der neue Jahresüberblick zur i.m.a-Transparenz-Initiative EinSichten in die Tierhaltung
erstmals Fakten, die weiter reichen als ein Blick in die Ställe und auf die Weiden. So hat z.B. der Schweinefleisch-Konsum in 31 Jahren um 16,4 Kilogramm abgenommen, bei Rind- und Kalbfleisch ging er um mehr als acht Kilo zurück, während der Verzehr von Geflügelfleisch um 10,2 Kilo zugenommen hat.
Die i.m.a-Transparenz-Initiative EinSichten in die Tierhaltung
wird von der Landwirtschaftlichen Rentenbank gefördert. Die Broschüre kann auf www.ima-shop.de gelesen und angefordert werden
Herkunftskennzeichnung für Fleisch tritt in Kraft
Zum 1. Februar 2024 tritt die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft. Dann muss an Verkaufsstellen verpflichtend gekennzeichnet werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Bislang galt die Regelung nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie bei verpacktem Fleisch.
"Wer den 9. Februar verpasst, muss ab 10. Februar jeder Sau 5 qm anbieten"
Wer das Umbaukonzept fürs Deckzentrum zu spät vorlegt, muss ab dem 10. Februar die neuen Anforderungen der TierSchNutztV umsetzen. Das erklärt Bernhard Schulze Dorfkönig im Interview.
Wer fristgerecht ein Konzept einreicht, kann weiter arbeiten wie bisher. Die Willenserklärung ist unverbindlich.