Keine Patente auf Pflanzen und Tiere
Der vom Verwaltungsrat fast einstimmig angenommene Vorschlag des EPA stärkt weiter die Einheitlichkeit des harmonisierten europäischen Patentrechts. Er beinhaltet eine wichtige Präzisierung der Patentierungspraxis des EPA und verschafft damit den Nutzern des europäischen Patentsystems größere Klarheit und Rechtssicherheit.
Die neuen Bestimmungen treten ab 1. Juli 2017 in Kraft. Während der laufenden Diskussionen im EPA waren alle Prüfungs- und Einspruchsverfahren ausgesetzt worden, in denen der Erfindungsgegenstand Pflanzen oder Tiere betraf, die durch im Wesentlichen biologische Verfahren gewonnen werden. Diese Fälle werden nun wieder aufgenommen und nach Maßgabe der klargestellten Praxis geprüft.