Koalitionsfraktionen verständigen sich auf einen Gesetzentwurf zur Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration
Die Koalitionsfraktionen haben sich am gestrigen Freitag auf einen Gesetzentwurf verständigt, mit dem die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre verlängert wird, schreibt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann in einer aktuellen Pressemeldung.
Die zweijährige Übergangsfrist soll genutzt werden, um tierschutzgerechte Alternativen für die Praxis mit Hochdruck zu erarbeiten. Insbesondere soll es dem geschulten Landwirt ermöglicht werden, Tierarzneimittel selbst anzuwenden.
Erst kürzlich hatten sich eine Gruppe praktischer Tierärzte innerhalb der BTK in einem Offenen Brief zu den Alternativen positioniert und deutlich aufgezeigt,
Die zweijährige Übergangsfrist soll genutzt werden, um tierschutzgerechte Alternativen für die Praxis mit Hochdruck zu erarbeiten. Insbesondere soll es dem geschulten Landwirt ermöglicht werden, Tierarzneimittel selbst anzuwenden.
Bei der Umstellung auf alternative Verfahren und die damit verbundene Anschaffung der dafür notwenigen Geräte werden wir unsere landwirtschaftlichen Tierhalter in Deutschland finanziell unterstützen, darf Gitta Connemann zitiert werden.
Erst kürzlich hatten sich eine Gruppe praktischer Tierärzte innerhalb der BTK in einem Offenen Brief zu den Alternativen positioniert und deutlich aufgezeigt,
wo Theorie und Praxis kollidieren und wer letzendlich die Bemühungen zur Einhaltung des Tierschutzes torpediert.Der Brief wurde im Internetportal "Wir sind Tierarzt" veröffentlicht.