Landesregierung Schleswig-Holstein: Neuregelung zur gewässerschonenden Düngung
Im Rahmen der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie müssen neben der bereits erfolgten Novellierung der Düngeverordnung auch die Landesdüngeverordnungen bis zum Jahresende neugefasst werden. Im Gegensatz zur bisherigen Nitrat-Kulisse werden nicht mehr die gesamten Grundwasserkörper in schlechtem Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie in den Blick genommen, sondern lediglich die Bereiche, in denen eine Überschreitung des Schwellenwertes für Nitrat festgestellt wird. Bei Anwendung der neuen von der Verwaltungsvorschrift vorgegebenen Methode verringern sich die mit Nitrat belasteten Gebiete in Schleswig-Holstein gegenüber der bisherigen Nitrat-Kulisse. Nachdem sich eine Ausweisung von Roten Gebieten nicht gänzlich verhindern lässt, ist eine so deutliche Reduzierung auf einen Bruchteil der ursprünglich betroffenen Fläche eine Entlastung für viele Flächen und Betriebe
macht Werner Schwarz vom Bauernverband Schleswig-Holstein deutlich. Ebenfalls positiv bewertet der Verband, dass auf die Ausweisung einer Phosphatkulisse verzichtet wird.