Leitfaden zur Altanlagensanierung nach TA Luft
Die nach TA Luft bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen geforderten baulich-technischen Maßnahmen zur Emissionsminderung sind nicht nur bei neuen Anlagen einzusetzen, sondern auch bei bestehenden Anlagen innerhalb bestimmter Fristen nachzurüsten. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Abluftreinigungseinrichtungen einschließlich der hierfür erforderlichen Einrichtungen zur Überwachung der für den ordnungsgemäßen Betrieb relevanten Parameter und deren Aufzeichnung in einem elektronischen Betriebstagebuch. Die Nachrüstung von Abluftreinigungseinrichtungen hat für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige G-Anlagen (u.a. ab 2.000 Mastschweine- oder 750 Sauenplätze) bis zum 1. Dezember 2026 zu erfolgen. Aufgrund dieser engen Frist und um den Informationsbedarf schnellstmöglich zu decken, hat die KTBL-Arbeitsgruppe Handhabung der TA Luft bei Tierhaltungsanlagen
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Genehmigungsbehörden, Beratungseinrichtungen und Planungsbüros sowie Betriebsleitern einen Leitfaden erstellt.