Massiver Flächenverbrauch über das Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung stoppen
Am Donnerstag (15. August 2024) veröffentlichte das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) einen vom Statistikamt Nord (StaNord) ausgewerteten Kauf- und Pachtpreisspiegel. Hierdurch soll mehr Transparenz auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt hergestellt werden, heißt es in einer Pressemeldung des Bauernverbandes Schleswig-Holstein. Dass landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt sind, spiegelt sich weiterhin in der Entwicklung der Kaufpreise für Ackerflächen und Dauergrünland in Schleswig-Holstein wider. Während Ackerland in der Vorperiode (2021/2022) noch 41.762 Euro pro Hektar gekostet hat, ist der Preis 2022/2023 landesweit um 9,4 Prozent auf insgesamt 45.679 Euro pro Hektar gestiegen.
Erstmals sind auch die Pachtpreise für Ackerflächen und Dauergrünland gegenüber der Vorperiode landesweit erkennbar gestiegen. So nahmen die Pachtpreise für Dauergrünland um rund 3,2 Prozent (346 Euro pro Hektar) und für Ackerflächen um 1,8 Prozent (573 Euro pro Hektar) zu. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat soeben einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) vorgelegt. Damit könnte man auch den Flächenverbrauch, wenn man Landwirtschaft Vorrang für die Lebensmittelerzeugung einräumen würde.
Ziele der Novelle sind aber leider andere. Es wurden Prüf- und Regelungsaufträge des aus dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum
hervorgegangenen Maßnahmenpakets sowie des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung
aufgegriffen und es wurden Festlegungen der Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland
berücksichtigt. Schwerpunkte der Novelle sind also Vereinfachungen für den Wohnungsbau, die Betonung der Klimaanpassung und des Klimaschutzes im Städtebaurecht, die Stärkung der Digitalisierung sowie weitere Maßnahmen im Bereich des Bodenrechts, des besonderen Städtebaurechts und zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien.
Natürlich ist davon auch unmittelbar die Landwirtschaft betroffen.
Eine Mobilisierung der Innenentwicklung durch Erhöhung der Baudichte und besserer Ausnutzung schon vorhandener Siedlungsflächen wirkt dem Flächenverlust entgegen. Aktuell werden 52 Hektar pro Tag für Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewidmet. Das Thünen-Institut prognostiziert bis 2030 einen zusätzlichen Verlust landwirtschaftlicher Flächen durch Siedlung und Verkehr, Erneuerbare Energien sowie Infrastrukturausbau von etwa 300.000 Hektar sowie weiteren etwa 500.000 Hektar im Zuge einer angestrebten Renaturierung der Landschaft. Flächen, die der Ernährungssicherung fehlen.
Der Bundesverband Rind und Schwein hat daher diese Stellungnahme zur Novelle formuliert und hofft auf Berücksichtung der Vorschläge, zumal das BauGB immer noch Regelungslücken für Tierwohlinvestitionen aufweist.