Maut ab 3,5 t - Wer ist betroffen?
Seit dem 1. Juli 2024 sind Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse mautpflichtig. Wer ist davon betroffen, ist die Land- und Forstwirtschaft befreit und für wen gilt die Handwerkerausnahme?
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen informiert hierzu auf ihrer Internetseite. BRS-Mitgliedsunternehmen schauen sich bitte noch einmal das Rundschreiben 41/2023 an.