06.11.2018rss_feed

"Meins bleibt meins" Landwirte als souveräne Datenmanager

Eindeutig ist die Forderung seitens der Landwirte: Alle in einem Betrieb erfassten Daten sind Eigentum des Landwirtes, ganz gleich, ob sie händisch oder automatisch-digital gewonnen werden. Mit wem der landwirtschaftliche Unternehmer diese teilt, ist allein seine Entscheidung. Das ist das (theoretische) Kernprinzip der Datenhoheit. In der Praxis nutzt der Landwirt nicht nur eigene Software, um Daten zu erfassen, beispielsweise in der Zusammenarbeit mit Lohnunternehmen. Als Auftragnehmer erfassen diese die Ertragsmenge und einige Qualitätsparameter. Was damit geschieht, muss genau geregelt werden. Ähnlich verhält es sich mit Daten, aus denen weder auf Personen noch den Betrieb geschlossen werden kann. Wer daraus Statistiken erstellt, ist verpflichtet den Inhaber der Daten über den exakten Verwendungszweck zu informieren. Ändert sich der Zweck, ist das ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.