Neue Notdienstgebühr gilt ab 14. Februar
Die geänderte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT9 tritt am 14. Februar 2020 in Kraft. Damit sind ab dann auch die neuen Notdienstgebühren fällig. Neu ist, dass ab dann die Tierhalter im Notdienst grundsätzlich eine pauschale Notdienstgebühr von 50 Euro beim Tierarztbesuch entrichten müssen. Für die tierärztlichen Leistungen, die im Notdienst erbracht werden, muss ab dann auch mindestens der 2-fache Gebührensatz erhoben werden. Auch wurden die Notdienstzeiten ausgeweitet. Die Notdienstgebührensätze sind in der Woche zwischen 18:00 Uhr und 8:00 Uhr zu erheben.
Die BTK hat zur Information für Tierhalter ein Merkblatt erstellt, das diese Änderung erklärt.