Neue Richtlinie für die Stationsprüfung auf Mastleistung, Schlachtkörperwert und Fleischbeschaffenheit beim Schwein
Im Interesse einer bundeseinheitlichen Durchführung der Stationsprüfungen auf Mastleistung, Schlachtkörperwert und Fleischbeschaffenheit wurde von den Mitgliedern des Bundesverbandes Rind und Schwein e. V. (BRS) im Jahr 2004 die Richtlinie für die Stationsprüfung auf Mastleistung, Schlachtkörperwert und Fleischbeschaffenheit beim Schwein beschlossen.
Aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen und neuer technischer Entwicklung, wurde die Richtlinie neugefasst und am 09. April 2019 durch die Leiter der Leistungsprüfungsanstalten verabschiedet. Neue Grundlage ist die VERORDNUNG (EU) 2016/1012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht (Tierzuchtverordnung
). Die Anforderungen an die Leitungsprüfungen werden in Kapitel V, Artikel 25 bis 28 sowie Anhang III beschrieben.