Neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverodnung betrifft auch Kälber
Laut Bundesrats-Beschluss vom 3. Juli 2020 zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gibt es auch neue Anforderungen für die Haltung von Kälbern (Rinder < sechs Monate). Mussten die Liegeflächen der Tiere bisher lediglich trocken
sein, werden in der neuen Verordnung die Eigenschaften weich oder elastisch verformbar
ergänzt. Die Übergangsfrist beträgt drei Jahre ab Verkündung der Verordnung.