Neue Unfallverhütungsvorschrift für Tierhaltung
Am 1. April 2021 tritt die novellierte Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung in Kraft. Damit sollen Tierbetreuer noch besser geschützt werden. Mit den Änderungen wurden die Regeln dem Stand der Technik angepasst, da sich unter anderem Haltungsformen verändert haben. Unfallanalysen und Erfahrungen aus der Präventionsarbeit sind in die neue Vorschrift eingeflossen. Für die Erfüllung der neuen baulichen Anforderungen in der Rinderhaltung ist für bestehende Anlagen eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen. Das heißt, die notwendigen Umbauten gemäß den Vorgaben der VSG 4.1 können bis zum 1. April 2024 ausgeführt werden. Neue Stallbauten müssen allerdings ab 1. April 2021 den Anforderungen der VGS 4.1 entsprechen.