19.09.2024rss_feed

Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt Härtefallbeihilfe bei Blauzungenkrankheit

Die Niedersächsiche Tierseuchenkasse gewährt eine Härtebeihilfe für an der Blauzungenkrankheit (BTV-3) verendete, geimpfte Rinder, Schafe und Ziegen. Das Landvolk Niedersachsen wertet den Beschluss als positives Zeichen. Frank Kohlenberg, Vize-Präsident des Bauernverbandes Niedersachsen weist darauf hin, dass die Härtebeihilfen allein aus Tierhalterbeiträgen finanziert werden müssten. Er appelliert deshalb an das Agrarministerium, Landesmittel als Zeichen der Anerkennung dieser Schäden bereitzustellen. Die Härtebeihilfe ist für vollständig geimpfte Tiere über den regulären Leistungsantrag zu beantragen, wenn die Anzahl der verendeten oder getöteten Rinder für den Bestand so hoch ist, dass sie eine unbillige Härte für den Betrieb darstellt. Die erforderlichen Nachweise zu Blauzungenkrankheit-typischen klinischen Symptomen sowie zur erhöhten Mortalität bei Schafen und Ziegen bzw. über das BTV-3-positive PCR-Ergebnis bei Rindern sind beizufügen.