Normenkontrollantrag erfolgreich gegen Landes-Düngeverordnung in Niedersachsen

Mit Urteil vom 28.01.2025 hat das OVG Lüneburg die Ausweisung der roten Gebiete in Niedersachsen für unwirksam erklärt. Das Verfahren hat HSA Rechtsanwälte für einen Betrieb aus dem LK Diepholz geführt. Der Betrieb ist von der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete betroffen und muss daher zusätzliche Beschränkungen bei der Nährstoffversorgung landwirtschaftlicher Flächen einhalten.


Bereits seit der ersten Gebietsausweisung im Jahr 2019 sind HSA Rechtsanwälte und ein hydrogeologisches Fachbüro mit der Überprüfung der Gebietsausweisung befasst. Das Verfahren hat sich wegen mehrfacher Rechtsänderung immer wieder verzögert. Jetzt war der gegen die Verordnung (NDüngGewNPVO) gerichtet Normenkontrollantrag erfolgreich.

In der mündlichen Urteilsverkündung stützt das OVG die Entscheidung auf zwei Komplexe: Erstens sind die bundesrechtlichen Grundlagen der Gebietsausweisung in der Düngeverordnung rechtswidrig, weil der Bund die wesentlichen Vorgaben für die Gebietsausweisung in einem Bundesgesetz hätte regeln müssen. Der Bund durfte die detaillierten Vorgaben für die Grundlagen und Vorgehensweise bei der Abgrenzung der Gebiete nicht in eine Verwaltungsvorschrift verlagern, deren Einhaltung die Betroffenen nicht einfordern können. Die Entscheidung hat insofern besondere Bedeutung für die Gebietsausweisungen auch in den anderen Bundesländern und könnte zu einer Neuregelung des Bundes-Düngegesetzes und der Bundes-Düngeverordnung führen.

Zweitens ist im Land Niedersachsen die Abgrenzung der belasteten und unbelasteten Gebiete fehlerhaft. Das bei der Gebietsausweisung angewendete Verfahren hat dazu geführt, dass über die Grenzen von Grundwasserkörpern hinweg Gebiete ausgewiesen wurden. Ein Verstoß gegen die rechtlichen Vorgaben liegt des Weiteren darin, dass auch im Umfeld von unbelasteten Messstellen belastete Gebiete ausgewiesen wurden. Das OVG hat beanstandet, dass die Gebiete über die Bereiche, in denen Nitratbelastungen gemessen worden sind, hinausgehen.

Für eine weitere Bewertung der Entscheidung müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden. Bereits jetzt ist aber klar, dass das Urteil erhebliche Bedeutung für die Weiterentwicklung der Gebietsausweisungen für eine effektive und verursachergerechte Bekämpfung von Nitratbelastungen im Grundwasser hat.

Das OVG Lüneburg hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Ob sich ein Revisionsverfahren anschließt, wird sich entscheiden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Bei dem Bundesverwaltungsgericht sind bereits Revisionsverfahren zu anderen Landes-Düngeverordnungen anhängig. Das Verfahren zur Entscheidung in Sachsen-Anhalt und ein Revisionsverfahren zur Bayerischen Landes-Düngeverordnung, das ebenfalls erfolgreich war, werden von HSA Rechtsanwälte geführt.


open_in_newOriginalmeldung HSA Rechtsanwälte