30.01.2020rss_feed

Politische Rahmenbedingungen und die Folgen für die Klärschlammnutzung als Düngemittel

Niedersachsens Landwirte verwerten schon immer Klärschlamm aus der öffentlichen Abwasserbehandlung. Erstmals fällt im Jahr 2018 diese stoffliche Verwertung in der Landwirtschaft mit 61.818 Tonnen geringer aus als die Verbrennung mit 69.244 Tonnen. Damit zeigen sowohl die Verschärfung der Klärschlammverordnung als auch der Düngeverordnung durch die Bundesregierung im Jahr 2017 Wirkung. Die Klärschlammverwertung durch die Landwirtschaft für Abwasserbehandlungsanlagen größer Orte soll zukünftig vollständig eingestellt werden, parallel dazu kommt auf die größeren Kommunen dann die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung zu. Für die Verwertung in der Landwirtschaft begrenzt die Düngeverordnung die Ausbringung nahezu vollständig auf die Frühjahrsmonate, während die Alternative der Klärschlammverbrennung ganzjährig zur Verfügung steht.