Positionspapier des BRS zur Fristverlängerung beim Umbau von Abferkelbuchten
Spätestens ab Februar 2036 müssen Sauenhalter ihre Abferkelbuchten auf Bewegungsbuchten umgebaut haben. In einem Positionspapier hat der BRS einen Bestandsschutz für Altanlagen gefordert, um wirtschaftliche Härten und strukturelle Verwerfungen zu vermeiden. Analog zur Diskussion um die Fristverlängerung des EU-Verbrenner-Verbots bei PKWs muss auch über einen Bestandschutz von Abferkelbuchten in bestehenden Ställen in Deutschland diskutiert werden. Die Verpflichtung zum Einbau von Bewegungsabferkelbuchten bei Neubauten oder Umbauten steht außer Frage – die Diskussion betrifft ausschließlich die bis zum 09.02.2036 laufende und verpflichtende Umbaufrist für bestehende Anlagen.
Argumente für eine Aufhebung der Frist
a) Rechtliche und praktische Erwägungen
- Die bestehenden Abferkelbuchten sind vom
Kastenstand-Urteil
nicht betroffen. Ein ungehindertes Hinlegen und Ausstrecken der Gliedmaßen ist bereits jetzt gewährleistet. - Die aktuellen Erleichterungen im Baurecht beziehen sich ausschließlich auf Mastbetriebe in höheren Haltungsstufen, nicht auf die Ferkelerzeugung im Allgemeinen.
- Regionale Unterschiede sowie wirtschaftliche und baurechtliche Bedingungen erschweren den Umbau für viele Betriebe erheblich. In den meisten bestehenden Altgebäuden sind aufgrund des geltenden Bau- und Immissionsrechts Umbauten nicht umsetzbar – insbesondere in dörflichen Lagen.
b) Wirtschaftliche und strukturelle Auswirkungen
- Die Schweinehaltung ist durch die aktuelle Seuchenlage (MKS und ASP) sowie durch massive Marktschwankungen mit einem hohen wirtschaftlichen Risiko verbunden. Es ist zu befürchten, dass viele Betriebsleiter aufgrund der Umbauverpflichtung eher aus der Ferkelerzeugung aussteigen, anstatt immense Summen zu investieren.
- Die Beibehaltung der aktuellen Umbaufristen würde zu einem massiven Strukturbruch ab Februar 2036 führen. Die Auflagen aktueller Förderprogramme, wie die des Bundesprogramms zum Umbau der Nutztierhaltung sind für den Großteil der Schweinehalter nicht erfüllbar. Die Wirkung der Förderprogramme bleibt dadurch weitestgehend aus und sie bieten konventionellen Erzeugern wenig Unterstützung.
- Vom Verbraucher geschätzte und erfolgreiche Regionalprogramme wären durch den Mangel an regional erzeugten Ferkeln gefährdet.
- Der Wettbewerbsnachteil deutscher Schweinehalter würde sich weiter verschärfen und das zu einem Zeitpunkt, wo die wirtschaftliche Situation der Ferkelerzeuger ohnehin angespannt ist - sie ist das schwächste Glied in der Wertschöpfungskette. Der Neubau von Abferkelbuchten ist wirtschaftlich kaum realisierbar.
- Der Wettbewerbsnachteil wird weiterhin verschärft, weil es derzeit in keinem der für die Schweinehaltung relevanten Mitbewerberländer der EU gesetzlichen Vorgaben mit verbindlichem Umbaudatum für Abferkelbuchten gibt
c) Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte
- Eine effizientere Nutzung bestehender Ressourcen ohne Umbauverpflichtung ist ökologisch sinnvoll. Viele Altanlagen sind noch in gutem Zustand, und Neubauten führen zu einem höheren CO2-Ausstoß.
- Drastische Folgen bedeuten der zu erwartende Strukturbruch für den Selbstversorgungsgrad mit deutschen Ferkeln – die Folge wären Importe aus dem Ausland mit teils langen Transportwegen.
Lösungsansätze
- Bestehende Systeme sollten als Standard definiert werden, während Bewegungsbuchten als höhere Haltungsformen (z. B. Stufe 3 oder 4) festgelegt werden. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, über höhere Haltungsformen zusätzliche finanzielle Mittel zu generieren.
- Eine deutliche Fristverlängerung bzw. Bestandsschutz für Altanlagen würde den Betrieben mehr Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Strukturbruch in der deutschen Ferkelerzeugung abmildern.
- Um Wettbewerbsnachteile ausgleichen und über die Vorzüge der deutschen Schweinehaltung Verbraucherinnen und Verbraucher zielgerichtet informieren zu können, braucht es eine Ausweitung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung.
Fazit
Die bereits beschlossene Umbauverpflichtung für Abferkelbuchten in bestehenden Anlagen birgt erhebliche wirtschaftliche, strukturelle und umweltbezogene Risiken. Eine Fristverlängerung oder ein Bestandsschutz für Altanlagen ist dringend erforderlich, um den Standort Deutschland als Produktionsland für Ferkel zu sichern und eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Entwicklung der Branche zu gewährleisten.