Praxiserfahrene ohne Ausbildung können Berufsabschluss zum Landwirt/ zur Landwirtin nachholen
Für praxiserfahrene Landwirte ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung auch ohne vorherige landwirtschaftliche Ausbildung möglich, darauf macht die Landwirtschaftskammer Niedersachsen aufmerksam. Zur Abschlussprüfung können nach § 45/2 Berufsbildungsgesetz auch Personen zugelassen werden, die mindestens das 1,5 fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit als Landwirt tätig gewesen sind. Bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit sind somit mindestens 4,5 Jahre Praxis nachzuweisen, bei nebenberuflicher Tätigkeit erhöhen sich die Praxiszeiten entsprechend dem nachgewiesenen Arbeitsumfang.