12.05.2019rss_feed

Pressemeldung: BRS fordert klares Bekenntnis von Fleischverarbeitern und LEH zur Ferkelkastration

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Der Bundesverband Rind und Schwein e. V. appelliert an alle Beteiligten, die Fristverlängerung zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration zu nutzen, um sich zu den vorhandenen Alternativen zu bekennen und diese auszuprobieren. Klargestellt werden muss auch, dass auch in Zukunft eine chirurgische Kastration zwingend erforderlich sein wird. Dies wurde anlässlich der dritten ordentlichen Mitgliederversammlung des Bundesverbands Rind und Schwein (BRS) in Bamberg deutlich.


Die Mitglieder des BRS sind sich einig, dass sie die zwei Jahre Fristverlängerung nicht tatenlos verstreichen lassen wollen. Um jedoch in der Umsetzung des Ausstiegs aus der betäubungslosen Ferkelkastration einen Schritt voranzukommen, sehen sie ein eindeutiges Bekenntnis des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) zu Abnahmemengen und –garantien als zwingend notwendig an. Dies muss sowohl für Frischfleisch als auch verarbeitetes Fleisch, zu allen möglichen Alternativen erfolgen. Zeichnet sich hierbei ab, dass ein großer Anteil der männlichen Ferkel auch zukünftig weiter kastriert werden muss, müssen die entstehenden Mehrkosten durch Verarbeitung und LEH getragen werden. Mit Blick auf mehr Tierwohl, Nämlichkeit und Verbrauchertransparenz darf sich der LEH nicht aus der Verantwortung ziehen, indem er Fleisch von im Ausland erzeugten und kastrierten Ferkeln in Deutschland vermarktet.

Um den deutschen Ferkelerzeugern langfristig eine wettbewerbsfähige, tierschutzkonforme und sozialverträgliche Alternative an die Hand zu geben, muss weiter an einer Methode zur Lokalanästhesie gearbeitet werden, auch wenn eine Einführung der Methode innerhalb der Übergangsfrist nicht mehr möglich erscheint. Sich hier abzeichnende positive Versuchsergebnisse müssen auch nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist aufgenommen und in der weiteren Rechtsetzung berücksichtigt werden.

Die Gesetzgebung sieht in Deutschland höchste Tierschutzstandards für die Ferkelkastration unter Betäubung vor. Daher muss es im Interesse aller Marktbeteiligten sein, dass alle nach Deutschland gelieferten Ferkel, Schlachtschweine und Fleischwaren unter ebensolchen Tierschutzstandards erzeugt worden sind. Zur Umsetzung des hohen Standards wäre eine Positivliste bei QS mit Methoden, die zur Ferkelkastration eingesetzt werden dürfen, bestens geeignet. Der BRS fordert QS auf, nur solchen Ferkelerzeugerbetrieben einen QS-Status zu geben, die nach den in Deutschland gesetzlich zugelassenen Methoden kastrieren, damit auch für Importferkel ein höherer Tierschutzstandard erreicht werden kann. Auch Mastbetriebe sollen nur dann den QS-Status erhalten, wenn sie Ferkel nach der von QS herausgegebenen Positivliste einkaufen.