Puten-Klage: Urteil ohne grundsätzliche Bedeutung für deutsche Putenhaltung
Der Verwaltungsgerichthof Baden- Württemberg (VGH) hat die Klage von Aktivisten des Vereins Menschen für Tierrechte gegen einen Putenmastbetrieb zurückgewiesen. Einen Teilerfolg können die Tierschützer aber verzeichnen.