07.10.2021rss_feed

Rechnungshof beurteilt Sonderbeihilfen für Milcherzeuger

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat einen Sonderbericht veröffentlicht mit dem Titel Außergewöhnliche Unterstützung für Milcherzeuger in der EU im Zeitraum 2014-2016 - Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Effizienz. Darin beurteilt der Rechnungshof, wie gut die Sicherheitsnetze des EU-Milchmarktes funktioniert haben und wie effektiv die zuständigen Behörden die Sonderzahlungen an Milcherzeuger verteilt haben. Festgestellt haben die Experten unter anderem, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten zwar umfassende Maßnahmen ergriffen hätten, um Landwirten während der Milchmarktstörung 2014 bis 2016 zu helfen. Die zugrundeliegende Analyse sei jedoch im Allgemeinen unzureichend gewesen, um Entscheidungen über die Höhe und die Zielausrichtung der benötigten Unterstützung zu treffen. Der Bericht hat zwar keine rechtlichen Konsequenzen, doch die Prüfer haben Empfehlungen an die EU-Kommission abgegeben. Die vom EuRH empfohlenen Schwellenwerte, um Milchmarktkrisen frühzeitig einschätzen zu können, lehnt die Kommission ab.