R+V-Agrarpolice versichert auch Schäden gegen Wolfsangriffe
Mit der zunehmenden Verbreitung des Wolfes in Deutschland haben auch die durch das Raubtier verursachten Schäden zugenommen, insbesondere bei den Weidetierhaltern. Wie die R+V Versicherung am vergangenen Mittwoch (24.7.) mitteilte, springt in vielen Fällen die Versicherung ein, wenn die Tiere bei einer Wolfsattacke verletzt werden oder in Panik ausbrechen und auf ihrer Flucht beispielsweise vor ein Auto laufen. Weitere Informationen zur R+V-Agrarpolice finden Sie auf unsere Homepage. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist hierbei ein Muss für die Halter von Nutztieren. Denn sie haften für Schäden, die anderen Personen durch den Ausbruch ihrer Tiere entstehen, wenn sie bei der Beaufsichtigung der Tiere die notwendige Sorgfaltspflicht verletzt haben
, erklärt der Agrarexperte bei der R+V, Albert Ziegler. Allein durch die Vielzahl der rechtlichen Vorschriften für Zäune, Gatter und Pforten sei das Risiko hoch, dass der Landwirt bei einem Unfall zumindest eine Teilschuld trage. Pferdebesitzer würden grundsätzlich zur Kasse gebeten, wenn ihre Tiere bei Wolfswitterung panisch reagierten und auf die Straße galoppierten. Hier schützte eine spezielle Tierhalterhaftpflicht-Versicherung, erläuterte der R+V Experte. Ihm zufolge können Landwirte auch Unterstützung erhalten, wenn ihre Nutztiere von Wölfen getötet werden. In unserer AgrarPolice ist der Verlust von Tieren durch Wolfsangriffe bis 10 000 Euro mitversichert, sofern es keine Entschädigung der öffentlichen Hand im Rahmen des Wolfsmanagementprogramms gibt
, berichtet Ziegler. Zudem seien auch in der Ertragsschadenversicherung der R+V die Folgen von Wolfsangriffen auf Rinder, Schweine und Geflügel über die Unfalldeckung mitversichert. Allerdings greife diese wegen des vergleichsweise hohen Selbstbehalts nur bei großen Schäden ab etwa 7 000 Euro. Bei der Ertragsschadenversicherung geht es vor allem darum, Risiken abzufedern, die für den Betrieb existenzbedrohend sind, wie beispielsweise die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE), Schweinepest oder Geflügelgrippe
, erläutert der Versicherungsfachmann. Er wies zudem darauf hin, dass bei wertvollen Tieren wie Pferden oder Zuchtrindern auch eine Tierlebensversicherung sinnvoll sein könne. Diese zahle den finanziellen Wert des Tieres bei Tod oder Nottötung, aber auch, wenn das Tier durch eine schwere Verletzung nicht mehr zur Zucht tauge oder nicht mehr geritten werden könne.