Schwarzwild: Überläufer ganzjährig bejagen!
©SuS - Das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen hat die Kommunen aufgefordert, die Schonzeit für Überläufer kurzzeitig bis zum 31. März 2018 aufzuheben. Als Überläufer bezeichnen Jäger das männliche und weibliche Schwarzwild im zweiten Lebensjahr. Einige Untere Jagdbehörden sind dem Wunsch des Ministeriums bereits nachgekommen. Dadurch soll die Zahl der jungen und bald geschlechtsreifen Wildschweine so klein wie möglich gehalten werden. Außerdem fordert das Ministerium, den Jagdgästen die Bejagung von Schwarzwild entgeltlos zu ermöglichen.
Hintergrund der Aufhebung der Schonzeit ist die Angst vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auch in Deutschland. Sie wird durch Wildschweine übertragen und gefährdet die Hausschweinebestände.
Hintergrund der Aufhebung der Schonzeit ist die Angst vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auch in Deutschland. Sie wird durch Wildschweine übertragen und gefährdet die Hausschweinebestände.