Seminar: Tierschonendes Veröden der Hornanlage beim Kalb
Der Anteil reinerbig hornloser Rinder ist gering und ein schneller Zuchterfolg ist kurzfristig nicht zu erwarten. Das Entfernen der Hornanlage hat den Schutz der Tiere untereinander sowie die Arbeitssicherheit der betreuenden Personen zum Ziel. Die derzeitige Umsetzung basiert auf einer Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz, die eine Durchführung mit Ausnahme von der Betäubungspflicht innerhalb der ersten 6 Lebenswochen erlaubt. Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Leiden und Schmerzen der Tiere vermeiden und die durchführenden Personen verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Rindergesundheitsdienst Aulendorf und das Landwirtschaftliche Zentrum Baden-Württemberg haben dazu Empfehlungen erarbeitet, wie sich dabei Schmerzen und Leiden verringern und Gewebeschäden minimieren lassen. Anregungen waren die Vorschriften zur Enthornung bei Kälbern in der Schweiz, sowie das Projekt des TGD Bayern zur minimal invasiven Entfernung der Hornanlage beim Kalb. Diese Empfehlungen werden in Fachvorträgen vorgestellt und durch praktische Demonstrationen ergänzt.