Steuerfreier Corona-Bonus gilt nur noch bis März 2022
Arbeitgeber können Arbeitnehmern steuerfrei eine Beihilfe oder Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise
(im folgenden Corona-Bonus
genannt) zahlen. Diese Beihilfe/Unterstützung in Höhe von maximal 1.500 € muss zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 gewährt werden. Das Ende des Zeitraumes war zunächst der 31.12.2020, ist dann noch einmal verlängert worden auf den 30. Juni 2021 und ist nun im EstG auf den 31. März 2022 festgelegt worden.
Was Sie sonst noch beachten sollten, hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zusammengefasst.