11.01.2021rss_feed

Stichtagsmeldung für Schweine nicht vergessen

Jeder Schweinehalter - auch Hobbyschweinehalter - hat, gemäß § 26 III der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV), der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der am 01. Januar (Stichtag) im Bestand vorhandenen Schweine zu melden. Dabei werden drei Tierkategorien unterschieden:

  • Anzahl Zuchtsauen,
  • Anzahl Ferkel bis einschl. 30 kg,
  • Anzahl sonstiger Zucht- und Mastschweine über 30 kg

Werden zu diesem Stichtag kurzfristig keine Schweine gehalten, eine erneute Aufstellung mit Schweinen ist jedoch im Jahresverlauf vorgesehen, so ist der Bestand mit 0 Tieren zu melden. Eine Stichtagsmeldung bei endgültiger Aufgabe der Schweinehaltung ist nicht erforderlich. Die zuständige Regionalstelle in Niedersachsen ist das VIT in Verden. Die Meldung kann schriftlich per Meldebogen oder online unter www.hi-tier.de erfolgen. Zusätzlich sind im laufenden Jahr alle Schweinezukäufe innerhalb von sieben Tagen online oder per Meldekarte an das VIT (HI-Tier) zu melden.