Termine für Tierhalter zum Jahresanfang 2020
Tierhalter sollten diese Meldefristen im Kopf haben:
- 15.01.2020: Stichtagsmeldung HI-Tier und Tierseuchenkasse (Tierbestand am 01.01.2020). Eine Nichtmeldung oder nicht fristgerechte Meldung ist CC-relevant.
- 03.01.2020: Meldung zur Tierseuchenkasse, Meldefrist läuft bis zum 17. Januar 2020. Um Nachmeldungen zu vermeiden, sollten Mastbetriebe die max. Tierzahl bzw. Stallplätze melden.
- 14.01.2020: Tierarzneimitteldatenbank - TAM Meldungen. Meldung der Tierbewegungen für das 2. Halbjahr 2019. Der TAM Endbestand zum 31.12.2019 sollte mit dem Stichtagsbestand in HI-Tier zum 1. Januar 2020 übereinstimmen. Prüfen Sie auch Medikamentenmeldung für die QS-Datenbank. Auch an die Nicht-Einsatz-Meldungen (Nullmeldung) in der QS – Antibiotikadatenbank denken.Bei QS muss für alle gemeldeten Produktionsarten und VVVO-Nummern eine Meldung in der Datenbank erfolgen.
- 2. Halbjahr 2019: 2. Erhebung von Schwanz- und Ohrverletzungen gemäß Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht: (Vordruck bei Ihren Beratungsorganisationen oder hier.
- Tierzahlen und Leistungsparameter überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren, um den Versicherungsschutz (Ertragsschadenversicherung) nicht zu gefährden.