Tierhalter beginnen das Jahr mit der Bestandsmeldung
Die fristgerechte Meldung der Tierbestände an die Tierseuchenkasse (TSK) steht Anfang des Jahres an und betrifft auch Klein- oder Hobbyhalter. Nur bei Erfüllung dieser Pflicht dürfen Tierhalter im Seuchenfall auf Leistungen der Tierseuchenkasse vertrauen. In Niedersachsen wird das Onlineportal der TSK nach den Weihnachtsfeiertagen für die Bestandsmeldungen freigeschaltet; als Stichtag gilt der 3. Januar 2019.
Die Beitragsbescheide werden Ende Februar, Anfang März versandt, bis zum 15. März soll das Geld bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein. Es gibt einige Änderungen bei den Beiträgen. In Niedersachsen müssen kleine Tierhaltungen für Pferde, Rinder, Schweine und Geflügel mit 12,50 Euro statt bisher zehn Euro einen etwas höheren Mindestbeitrag bezahlen. Für Schweinehalter wird der Seuchenschutz etwas teurer, für Rinderhalter etwas billiger, nicht zuletzt dank der guten Fortschritte bei der Bekämpfung einiger Krankheiten.
Die Beitragsbescheide werden Ende Februar, Anfang März versandt, bis zum 15. März soll das Geld bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein. Es gibt einige Änderungen bei den Beiträgen. In Niedersachsen müssen kleine Tierhaltungen für Pferde, Rinder, Schweine und Geflügel mit 12,50 Euro statt bisher zehn Euro einen etwas höheren Mindestbeitrag bezahlen. Für Schweinehalter wird der Seuchenschutz etwas teurer, für Rinderhalter etwas billiger, nicht zuletzt dank der guten Fortschritte bei der Bekämpfung einiger Krankheiten.