15.06.2018rss_feed

Tierschutzindikatoren - keine Erfindung von QS

Die gesetzliche Grundlage der Forderung nach einer Dokumentation von Tierschutzindikatoren in Form von betrieblichen Eigenkontrollen ist § 11 Abs. 8 des Tierschutzgesetzes mit dem Hinweis auf § 2 des Tierschutzgesetzes. In diesen Eigenkontrollen werden je nach Tier- und Produktionsart verschiedene (z. B. Umrauscher- / Abortquote; tägliche Zunahme / Schlachtbefunde) oder auch gleiche (z. B. Verluste, Hautverletzungen, Lahmheiten) Merkmale aufgezeichnet. QS hat die Erhebung und Bewertung der Tierschutzindikatoren in die QS – Eigencheckliste aufgenommen. Teilweise sind diese geforderten Merkmale in Programmen, wie Sauen- bzw. Mastplaner oder IQ Agrar Portal, berechnet bzw. zu finden. Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihre Beratungsorganisationen (Erzeugerringe / Landeskontrollverbände)