Tierwohl-Prämien gehen in neue Runde
Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie / Tierschutzplan 4.0gegeben werden. Gegenstand der Förderung 2019 ist eine besonders tiergerechte Haltung von Schweinen.
Die Antragstellung für die Maßnahmen der Schweinehaltung kann bis zum 15. Mai 2019 erfolgen. Die ELER-Tierwohlmaßnahmen sind einjährige Förderprogramme. Das heißt die Antragstellerinnen und Antragsteller können sich in jedem Jahr neu entscheiden, ob an der Förderung teilgenommen werden soll. Die Antragsformulare und weitere Informationen können ab sofort auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer (LWK) und beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) unter www.tierwohl.niedersachsen.de eingesehen werden.