20.03.2019rss_feed

Tierwohl-Prämien gehen in neue Runde

Bis zum 15. Mai 2019 können Landwirtinnen und Landwirte wieder Prämien für besonders tiergerechte Haltung von Nutztieren beantragen. Mit der Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren von Nutztieren soll ein zusätzlicher Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie / Tierschutzplan 4.0 gegeben werden. Gegenstand der Förderung 2019 ist eine besonders tiergerechte Haltung von Schweinen.

Die Antragstellung für die Maßnahmen der Schweinehaltung kann bis zum 15. Mai 2019 erfolgen. Die ELER-Tierwohlmaßnahmen sind einjährige Förderprogramme. Das heißt die Antragstellerinnen und Antragsteller können sich in jedem Jahr neu entscheiden, ob an der Förderung teilgenommen werden soll. Die Antragsformulare und weitere Informationen können ab sofort auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer (LWK) und beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) unter www.tierwohl.niedersachsen.de eingesehen werden.