Überbrückungshilfe III auch für landwirtschaftliche Betriebe
Seit Januar 2021 gilt die Corona-Überbrückungshilfe III mit einigen essenziellen Verbesserungen. Auch landwirtschaftliche Tierhaltungs- und Spezialkulturbetriebe profitieren von den neuen Rahmenbedingungen. Der Zugang zu den Überbrückungshilfen wurde deutlich erleichtert, die Fördertatbestände und die möglichen Hilfen erweitert. Auch die Voraussetzungen für Abschlagszahlungen werden verbessert. Ab sofort können alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch gegenüber dem Vorjahresmonat die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.